Waveline Cruisers
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1. Buchungen durch ein Reisebüro

Für Buchungen durch Reiseveranstalter gelten deren Geschäftsbedin-gungen bezüglich der Buchung und Stornierung und die im Weiteren folgenden Mietbedingungen.

2. Direktbuchungen

Eine Anzahlung von 20% des Bootsmietpreises ist zusammen mit der Buchung fällig. Ein Boot gilt erst dann als fest gebucht, wenn das ausgefüllte und unterschriebene Buchungsformular zusammen mit der Anzahlung bei Waveline Cruisers eingegangen ist und eine Auftragsbestätigung und Rechnung an den Mieter abgeschickt wurde. Stornierungen unterliegen den Bedingungen aus Punkt 3 dieser Geschäfts-bedingungen.

Der Mieter ist für die Zahlung des Gesamtbetrages verantwortlich sobald die Buchung von Waveline Cruisers bestätigt wurde. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung durch Waveline Cruisers einen Monat vor Bootsübernahme fällig.

3. Stornierungsgebühren

Sollte der Mieter nicht in der Lage sein das durch ihn gebuchte Boot zu übernehmen, gelten die folgenden Stornierungskonditionen:
Jede Stornierung muß Waveline Cruisers schriftlich mitgeteilt werden. Bei Stornierung
- 55 bis 49 Tage vor Reiseantritt sind 20% der Mietgebühr zu bezahlen

- 48 bis 35 Tage vor Reiseantritt sind 50% der Mietgebühr zu bezahlen
- 34 bis 15 Tage vor Reiseantritt sind 80% der Mietgebühr zu bezahlen
- 14 bis 1 Tag vor Reiseantritt oder Nichterscheinen sind 100% der Mietgebühr zu bezahlen
- Für Stornierungen 56 Tage oder länger vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von €50 fällig

4. Kaution

Die Kaution beträgt €1000, die Sie Bar oder per Kreditkarte (Eurocard/Visa) vor Antritt der Kreuzfahrt hinterlegen. Wenn der Kreuzer, die Ausrüstungsgegenstände und das Beiboot vollständig und unbeschädigt wieder zurückgegeben werden, und an Dritten kein Schaden verursacht wurde, wird die Kaution zurückerstattet.
Anstatt dessen kann eine „Boat Damage Waiver“ (€18/Tag, wird nicht rückerstattet) oder eine Ausschlußversicherung (€9/Tag + Kaution €150) abgeschlossen werden. Die Boat Damage Waiver haftet nicht bei Schäden gegenüber Dritten oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen.

5. Übernahme und Führung des Bootes

Der Mannschaftskapitän muß mindestens 21 Jahre alt sein. Er ist für seine Mannschaft und das ihm anvertraute Material verantwortlich. Waveline Cruisers behält sich das Recht vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn der Mannschaftskapitän ihrer Ansicht nach diese Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall wird die Rückzahlung der Miete unter Ausschluß anderer Entschädigungen vorgeschlagen. Der Mannschaftskapitän übernimmt das Boot nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten (Kaution, Überprüfung des Inventars) und nachdem er eine Einweisung in die Navigation auf dem Shannon und in Handhabung des Cruisers erhalten hat. Die Bootsübernahme findet grundsätzlich samstags ab 16 Uhr statt. Diesel- und Wassertanks sind bei der Übergabe aufgefüllt. Der Mannschaftskapitän ist gehalten, die Vorschriften der Flußschiffahrt und die von Waveline Cruisers zu respektieren. Bei Dunkelheit ist es verboten, zu fahren.

6. Unfälle und Pannen

Sofern ein Unfall aufgrund von Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Instruktionen herbeigeführt wird, können gegenüber Waveline Cruisers keine Reklamationen erhoben werden. Der Mieter verpflichtet sich, ihm oder dem Boot zugefügten Schaden unverzüglich Waveline Cruisers zu melden. Die Gesellschaft wird dann die erforderlichen Schritte unternehmen. Der Mieter darf ohne Einverständnis von Waveline Cruisers auf keinen Fall Reparaturen veranlassen oder Pannen selbst beheben. Schäden, die nicht von Waveline Cruisers zu verantworten sind, schließen Ersatzansprüche des Mieters im Falle von Fahrtunterbrechungen aus.

7. Unverfügbarkeit

Die Kreuzer können sich in Farbe und Ausstattung geringfügig von den in den Broschüren abgebildeten Kreuzern unterscheiden. Wenn infolge unvorhergesehener Umstände oder unverschuldeter Ereignisse Waveline Cruisers das gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen kann, wird die Gesellschaft alles Erforderliche unternehmen, um ein Boot mit gleichwertigem Komfort und gleicher Kapazität zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Unmöglichkeit wird der Mietpreis unter Ausschluß anderer Ansprüche erstattet.

8. Rückgabe des Bootes

Die Kreuzer und Beiboote müssen in sauberem Zustand und mit aufgefüllten Diesel- und Wassertanks bis 10.00 Uhr am letzten Tag der Kreuzfahrt zurückgegeben werden. Sollte sich der Mieter nicht an diese Vorschriften halten, wird von ihm eine zusätzliche Gebühr erhoben, die bei verspäteter Rückgabe bis zu einem Tagessatz betragen kann. Wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, Ihren Kreuzer zu reinigen, kann Ihnen Waveline Cruisers gegen Unkostenbeteiligung einen Reinigungsdienst zur Verfügung stellen.

9. Personenschäden oder Diebstahl

Wir weisen Mieter ausdrücklich darauf hin, daß unter dem Mietverhältnis keine Versicherung für Todesfälle, Personenschäden oder Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen (eingeschlossen Fahrzeuge die in der Marina geparkt sind) besteht, ausgenommen diese Schäden sind durch Fahrlässigkeit oder absichtliches Unterlassen von Waveline Cruisers entstanden. Es besteht auch keinerlei derartige Versicherung für Mitfahrer oder Gäste des Mieters. Wir raten Mietern dringend dazu, selbst eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder eine eventuell bereits vorhandene Versicherung zu erweitern.

10. Transfer zu und von der Marina

Die Verantwortlichkeit für Flugverbindungen oder jeder anderen Anreisemöglichkeit liegt ausschließlich beim Mieter. Unbeschadet dessen kann Waveline Cruisers einen Transfer von oder zur Marina organisieren, übernimmt aber keinerlei Verantwortung oder kann auf keinen Fall für einen Verlust oder Schaden für den Mieter verantwortlich gemacht werden, der durch irgendwelche Verspätungen oder irgendetwas Ähnliches entstehen könnte.


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