
1. Buchungen durch ein Reisebüro
Für Buchungen durch Reiseveranstalter
gelten deren Geschäftsbedin-gungen bezüglich der
Buchung und Stornierung und die im Weiteren folgenden Mietbedingungen.
2. Direktbuchungen
Eine Anzahlung von 20% des Bootsmietpreises
ist zusammen mit der Buchung fällig. Ein Boot gilt erst
dann als fest gebucht, wenn das ausgefüllte und unterschriebene
Buchungsformular zusammen mit der Anzahlung bei Waveline Cruisers
eingegangen ist und eine Auftragsbestätigung und Rechnung
an den Mieter abgeschickt wurde. Stornierungen unterliegen
den Bedingungen aus Punkt 3 dieser Geschäfts-bedingungen.
Der Mieter ist für die Zahlung des Gesamtbetrages verantwortlich
sobald die Buchung von Waveline Cruisers bestätigt wurde.
Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung durch Waveline
Cruisers einen Monat vor Bootsübernahme fällig.
3. Stornierungsgebühren
Sollte der Mieter nicht in der Lage sein
das durch ihn gebuchte Boot zu übernehmen, gelten die
folgenden Stornierungskonditionen:
Jede Stornierung muß Waveline Cruisers schriftlich mitgeteilt
werden. Bei Stornierung
- 55 bis 49 Tage vor Reiseantritt sind 20% der Mietgebühr
zu bezahlen
- 48 bis 35 Tage vor Reiseantritt sind 50% der Mietgebühr
zu bezahlen
- 34 bis 15 Tage vor Reiseantritt sind 80% der Mietgebühr
zu bezahlen
- 14 bis 1 Tag vor Reiseantritt oder Nichterscheinen sind
100% der Mietgebühr zu bezahlen
- Für Stornierungen 56 Tage oder länger vor Reiseantritt
wird eine Bearbeitungsgebühr von €50 fällig
4. Kaution
Die Kaution beträgt €1000, die
Sie Bar oder per Kreditkarte (Eurocard/Visa) vor Antritt der
Kreuzfahrt hinterlegen. Wenn der Kreuzer, die Ausrüstungsgegenstände
und das Beiboot vollständig und unbeschädigt wieder zurückgegeben
werden, und an Dritten kein Schaden verursacht wurde, wird
die Kaution zurückerstattet.
Anstatt dessen kann eine „Boat Damage Waiver“
(€18/Tag, wird nicht rückerstattet) oder eine Ausschlußversicherung
(€9/Tag + Kaution €150) abgeschlossen werden. Die
Boat Damage Waiver haftet nicht bei Schäden gegenüber
Dritten oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen.
5. Übernahme und Führung des Bootes
Der Mannschaftskapitän muß mindestens 21
Jahre alt sein. Er ist für seine Mannschaft und das ihm anvertraute
Material verantwortlich. Waveline Cruisers behält sich das
Recht vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn der
Mannschaftskapitän ihrer Ansicht nach diese Verantwortung
nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall wird die Rückzahlung
der Miete unter Ausschluß anderer Entschädigungen vorgeschlagen.
Der Mannschaftskapitän übernimmt das Boot nach Erledigung
der erforderlichen Formalitäten (Kaution, Überprüfung des
Inventars) und nachdem er eine Einweisung in die Navigation
auf dem Shannon und in Handhabung des Cruisers erhalten hat.
Die Bootsübernahme findet grundsätzlich samstags ab 16 Uhr
statt. Diesel- und Wassertanks sind bei der Übergabe aufgefüllt.
Der Mannschaftskapitän ist gehalten, die Vorschriften der
Flußschiffahrt und die von Waveline Cruisers zu respektieren.
Bei Dunkelheit ist es verboten, zu fahren.
6. Unfälle und Pannen
Sofern ein Unfall aufgrund von Unachtsamkeit
oder Nichtbeachtung der Instruktionen herbeigeführt wird,
können gegenüber Waveline Cruisers keine Reklamationen erhoben
werden. Der Mieter verpflichtet sich, ihm oder dem Boot zugefügten
Schaden unverzüglich Waveline Cruisers zu melden. Die Gesellschaft
wird dann die erforderlichen Schritte unternehmen. Der Mieter
darf ohne Einverständnis von Waveline Cruisers auf keinen
Fall Reparaturen veranlassen oder Pannen selbst beheben. Schäden,
die nicht von Waveline Cruisers zu verantworten sind, schließen
Ersatzansprüche des Mieters im Falle von Fahrtunterbrechungen
aus.
7. Unverfügbarkeit
Die Kreuzer können sich in Farbe und Ausstattung
geringfügig von den in den Broschüren abgebildeten Kreuzern
unterscheiden. Wenn infolge unvorhergesehener Umstände oder
unverschuldeter Ereignisse Waveline Cruisers das gemietete
Boot nicht zur Verfügung stellen kann, wird die Gesellschaft
alles Erforderliche unternehmen, um ein Boot mit gleichwertigem
Komfort und gleicher Kapazität zur Verfügung zu stellen. Im
Falle der Unmöglichkeit wird der Mietpreis unter Ausschluß
anderer Ansprüche erstattet.
8. Rückgabe des Bootes
Die Kreuzer und Beiboote müssen in sauberem
Zustand und mit aufgefüllten Diesel- und Wassertanks bis 10.00
Uhr am letzten Tag der Kreuzfahrt zurückgegeben werden. Sollte
sich der Mieter nicht an diese Vorschriften halten, wird von
ihm eine zusätzliche Gebühr erhoben, die bei verspäteter Rückgabe
bis zu einem Tagessatz betragen kann. Wenn Sie aus irgendeinem
Grund nicht in der Lage sind, Ihren Kreuzer zu reinigen, kann
Ihnen Waveline Cruisers gegen Unkostenbeteiligung einen Reinigungsdienst
zur Verfügung stellen.
9. Personenschäden oder Diebstahl
Wir weisen Mieter ausdrücklich darauf hin, daß
unter dem Mietverhältnis keine Versicherung für
Todesfälle, Personenschäden oder Verlust oder Beschädigung
von persönlichen Gegenständen (eingeschlossen Fahrzeuge
die in der Marina geparkt sind) besteht, ausgenommen diese
Schäden sind durch Fahrlässigkeit oder absichtliches
Unterlassen von Waveline Cruisers entstanden. Es besteht auch
keinerlei derartige Versicherung für Mitfahrer oder Gäste
des Mieters. Wir raten Mietern dringend dazu, selbst eine
entsprechende Versicherung abzuschließen oder eine eventuell
bereits vorhandene Versicherung zu erweitern.
10. Transfer zu und von der Marina
Die Verantwortlichkeit für Flugverbindungen oder
jeder anderen Anreisemöglichkeit liegt ausschließlich
beim Mieter. Unbeschadet dessen kann Waveline Cruisers einen
Transfer von oder zur Marina organisieren, übernimmt
aber keinerlei Verantwortung oder kann auf keinen Fall für
einen Verlust oder Schaden für den Mieter verantwortlich
gemacht werden, der durch irgendwelche Verspätungen oder
irgendetwas Ähnliches entstehen könnte.
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